GEG 2020 seit 01.11.2021 in Kraft
Gebäudeenergiegesetz
Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
ersetzt die EnEV und das EEWärmeG
GEG-Neuregelungen
am 01.01.2023 in Kraft getreten
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Jahresbeginn 2023 sind diverse Verschärfungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) in Kraft getreten. Am auffälligsten ist die verschärfte Neubauanforderung auf den bisherigen
KfW-55-Effizienzhausstandard, gleichbedeutend mit einer geforderten Unterschreitung des qP-Referenzwertes um 45% (bisher 25%). Das Effizienzhaus 55 wird schon seit einiger Zeit nicht mehr durch
die KfW gefördert. Es ist ab sofort die Neubauanforderung.
Weitere relevante Änderungen betreffen die Anrechnung von selbst erzeugtem Strom aus PV-Anlagen, den vereinfachten Nachweis der Gleichwertigkeit von Wärmebrücken oder das
vereinfachte Nachweisverfahren nach §31 und Anlage 5 GEG. Genaueres finden Sie unter → GEG
- Neuerungen 2023.
2023 und auch in den folgenden Jahren ist mit weiteren Änderungen am Gebäudeenergiegesetz zu rechnen