Info zu GEG-Neuregelungen
am 01.01.2023 in Kraft getreten


zum Jahresbeginn 2023 sind diverse Verschärfungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) in Kraft getreten. Am auffälligsten ist die verschärfte Neubauanforderung auf den bisherigen KfW-55-Effizienzhausstandard, gleichbedeutend mit einer geforderten Unterschreitung des qP-Referenzwertes um 45% (bisher 25%). Das Effizienzhaus 55 wird schon seit einiger Zeit nicht mehr durch die KfW gefördert. Es ist ab sofort die Neubauanforderung.

Weitere relevante Änderungen betreffen die Anrechnung von selbst erzeugtem Strom aus PV-Anlagen, den vereinfachten Nachweis der Gleichwertigkeit von Wärmebrücken oder das vereinfachte Nachweisverfahren nach §31 und Anlage 5 GEG


2023 und auch in den folgenden Jahren ist mit weiteren Änderungen am Gebäudeenergiegesetz zu rechnen

 

 


Dipl.Ing.(FH) Karin Adler

Architektin, Stadtplanerin 

Dipl.Ing.(FH) Maximilian Adler

Bauingenieur, Energieberater, SiGeKo  

www.energie-effizienz-experten.de



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Links

 

 

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