Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV). Hiermit haben Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens, für die
wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach §2 und §3 Abs. 1 BaustellV zu veranlassen. Diese Pflicht
beinhaltet auch, die Bestellung geeigneter Koordinatoren.
Die Leistung zur Umsetzung der Baustellenverordnung bieten wir in vollem Umfang an.
• Vorankündigung
• Sicherheits- und Gesundheitsschutz
• Fertigen der Unterlagen für spätere Arbeiten an den baulichen Anlagen
• Kontrollen und Sicherheitsbegehungen während der Bauphase