Seit der Energieeinsparverordnung(EnEV) 2007 muss für bestehende Häuser die verkauft, vermietet oder verpachtet werden ein Energieausweis vorliegen.
Für Neubauten gilt diese Regelung schon seit 2001. Dieser Ausweis gibt Auskunft darüber wie viel Energie ein Haus benötigt oder verbraucht. Man unterscheidet hier nach dem „Bedarfsausweis“
(errechnet) und dem „Verbrauchsausweis“(gemessen). Der ausgestellte Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine Änderungen vorgenommen werden. Bei Öffentlichen Gebäude mit mehr
als 1000 m² Nettogrundfläche besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis.
Achtung
Ab 01.05.2014
Neue Regelungen für Energieausweise